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Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm der trackleads GmbH Stand: 21. September 2026 1. Geltungsbereich und Vertragspartner 1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm (Affiliate-Programm) der trackleads GmbH Im Blumengarten 38 54346 Mehring nachfolgend „trackleads“. Das Partnerprogramm wird über die Plattform Payoutly unter partner.trackleads.io betrieben. 1.2 Teilnehmer des Partnerprogramms (nachfolgend „Partner“) empfehlen Produkte und Dienstleistungen von trackleads und erhalten hierfür Provisionen nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen sowie gegebenenfalls ergänzender kampagnen- oder produktspezifischer Regelungen im Partner-Portal. 1.3 Abweichende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, trackleads stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. 2. Teilnahme und Registrierung 2.1 Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Teilnahmevertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Partner, als Unternehmer zu handeln. 2.2 Die Registrierung erfolgt über das Partner-Portal unter Angabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Daten. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Partner ein Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald trackleads die Registrierung freischaltet. Ein Anspruch auf Teilnahme am Partnerprogramm besteht nicht. trackleads kann Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. 2.3 Der Partner ist verpflichtet, seine im Portal hinterlegten Daten, insbesondere Kontaktdaten, Bankverbindung sowie steuerliche Angaben, vollständig und aktuell zu halten. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Partner ist für Handlungen verantwortlich, die über seinen Account vorgenommen werden, soweit er die Nutzung seines Accounts zu vertreten hat. 2.4 Jeder Partner darf grundsätzlich nur einen Partner-Account führen. Weitere Accounts bedürfen der vorherigen Zustimmung von trackleads. 3. Empfehlungslinks und Werbemittel 3.1 Der Partner erhält einen persönlichen Empfehlungslink sowie gegebenenfalls weitere Tracking-Möglichkeiten und Werbemittel. Provisionen entstehen grundsätzlich nur für Kunden, die dem Partner über das von trackleads eingesetzte Tracking-System oder durch ausdrückliche manuelle Zuordnung durch trackleads zugeordnet wurden. 3.2 trackleads räumt dem Partner für die Dauer seiner Teilnahme ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die von trackleads bereitgestellten Marken, Logos, Texte, Grafiken und sonstigen Werbemittel ausschließlich zur Bewerbung von trackleads im Rahmen des Partnerprogramms zu verwenden. Eine Veränderung bereitgestellter Werbemittel bedarf der vorherigen Zustimmung von trackleads, soweit trackleads eine Bearbeitung nicht ausdrücklich gestattet hat. 3.3 Der Partner darf keine Erklärungen, Garantien, Zusagen, Preisnachlässe oder sonstigen Vereinbarungen im Namen von trackleads abgeben. Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen von trackleads dürfen nicht irreführend sein und nicht wesentlich über die von trackleads veröffentlichten Informationen hinausgehen. 4. Unzulässige Werbe- und Vermittlungsmethoden Dem Partner sind insbesondere folgende Maßnahmen untersagt: a) unverlangte Werbung per E-Mail, Messenger, Telefon oder über vergleichbare Kommunikationswege sowie sonstige Werbung, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Datenschutzrecht oder andere anwendbare Rechtsvorschriften verstößt; b) Cookie-Dropping, Forced Clicks, versteckte Weiterleitungen, iFrames, Pop-unders oder vergleichbare technische Maßnahmen, durch die eine Zuordnung ohne bewusste Handlung oder ohne nachvollziehbaren Kontakt des Nutzers mit der Empfehlung erzeugt wird; c) das Bieten auf Marken, Unternehmenskennzeichen oder Markenbestandteile von trackleads, insbesondere auf den Begriff „trackleads“, im Rahmen von Suchmaschinenwerbung, sofern trackleads dies nicht ausdrücklich genehmigt; d) das Registrieren oder Verwenden von Domains, Social-Media-Accounts oder sonstigen Kennzeichnungen, die Marken oder Unternehmenskennzeichen von trackleads enthalten und den Eindruck erwecken können, es handele sich um einen offiziellen Auftritt von trackleads; e) das Nachahmen von Websites, Landingpages, Anzeigen oder sonstigen Auftritten von trackleads in einer Weise, die Nutzer über die Identität des Anbieters täuschen kann; f) Werbung in einem rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Umfeld; g) Incentivierungen, bei denen Nutzer ausschließlich wegen einer Gegenleistung klicken, sich registrieren oder einen Vertrag abschließen, sofern trackleads dies nicht vorher ausdrücklich genehmigt hat; h) die vollständige oder teilweise Weitergabe der Partnerprovision an vermittelte Kunden in Form von Cashback, Rabatten oder sonstigen Vorteilen, sofern trackleads dies nicht ausdrücklich genehmigt hat; i) Eigenbestellungen, künstlich erzeugte Vermittlungen, Mehrfachregistrierungen, Manipulationen des Tracking-Systems oder sonstige Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Provisionen ohne eine tatsächliche provisionsberechtigte Vermittlungsleistung zu erzeugen. Bei Verstößen kann trackleads betroffene Vermittlungen von der Provisionierung ausschließen, den Partner-Account vorübergehend sperren und bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 12 außerordentlich kündigen. Provisionen dürfen nur insoweit zurückgehalten oder aberkannt werden, wie sie mit dem jeweiligen Verstoß oder der verdächtigen Vermittlung in Zusammenhang stehen oder soweit ein weitergehender Einbehalt gesetzlich zulässig ist. 5. Provision 5.1 Soweit im Partner-Portal für ein bestimmtes Produkt, eine Kampagne oder einen Partner nichts Abweichendes ausgewiesen oder vereinbart ist, beträgt die Provision 10 % der Nettozahlungen, die ein dem Partner zugeordneter Kunde tatsächlich an trackleads leistet. Maßgeblich ist der von trackleads tatsächlich vereinnahmte Betrag ohne Umsatzsteuer und nach Abzug etwaiger Rabatte, Gutschriften, Erstattungen oder sonstiger Erlösminderungen. Die Umsatzsteuerbehandlung der Partnerprovision richtet sich nach Ziffer 9. 5.2 Die Provision wird grundsätzlich für jede provisionsberechtigte Zahlung des zugeordneten Kunden berücksichtigt, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, solange die Zuordnung des Kunden zum Partner besteht, der jeweilige Zahlungsvorgang provisionsberechtigt ist und der Teilnahmevertrag mit dem Partner besteht. Mit Eingang einer provisionsberechtigten Kundenzahlung wird die entsprechende Provision zunächst als ausstehend erfasst. Die Freigabe richtet sich nach Ziffer 7. 5.3 Änderung der Provisionshöhe trackleads ist berechtigt, die für zukünftige Kundenzahlungen geltenden Provisionssätze und Provisionsmodelle mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Partner zumutbar ist. Sachliche Gründe können insbesondere sein: Änderungen der Preise oder Preisstruktur von trackleads, Änderungen des Produkt- oder Leistungsangebots, Änderungen der Kosten- oder Margenstruktur, Änderungen des Vertriebs- oder Partnerprogramms, Einführung, Änderung oder Einstellung einzelner Produkte oder Kampagnen, Änderungen technischer Tracking- oder Abrechnungsverfahren, Änderungen steuerlicher, rechtlicher oder regulatorischer Rahmenbedingungen oder die wirtschaftliche oder organisatorische Weiterentwicklung des Partnerprogramms. Änderungen werden dem Partner grundsätzlich mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten über das Partner-Portal oder per E-Mail bekannt gegeben. Die geänderte Provision darf ab ihrem Inkrafttreten auch auf zukünftige Zahlungen bereits zuvor vermittelter und dem Partner zugeordneter Kunden angewendet werden. Bereits vor Inkrafttreten der Änderung entstandene Provisionsansprüche werden durch die Änderung nicht nachträglich reduziert oder entzogen. Eine rückwirkende Änderung bereits entstandener Provisionen ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Korrektur aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung, Rückerstattung, Rückbuchung, Manipulation oder eines vergleichbaren Sachverhalts erforderlich ist. 5.4 Für einzelne Produkte, Kampagnen, Partnergruppen oder zeitlich begrenzte Aktionen kann trackleads abweichende Provisionssätze oder Provisionsmodelle festlegen. Die jeweils geltenden Konditionen werden im Partner-Portal oder im Rahmen der jeweiligen Kampagne bekannt gegeben. Solche besonderen Konditionen gehen für den jeweiligen Anwendungsbereich den allgemeinen Regelungen dieser Ziffer vor. 5.5 Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere für: a) Zahlungen des Partners selbst; b) Zahlungen von Personen aus dem Haushalt des Partners; c) Zahlungen von Unternehmen, an denen der Partner unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; d) Kunden, die bereits vor der provisionsrelevanten Vermittlung Kunde von trackleads waren, soweit trackleads nicht ausdrücklich eine Provisionierung freigibt; e) manipulierte, missbräuchliche, doppelte oder offensichtlich fehlerhafte Vermittlungen. 6. Zuordnung von Kunden 6.1 Ein Kunde wird dem Partner grundsätzlich zugeordnet, wenn er innerhalb von 60 Tagen nach dem Klick auf den Empfehlungslink des Partners einen provisionsrelevanten Vertrag mit trackleads abschließt beziehungsweise ein entsprechendes Kundenkonto anlegt. Die technische Zuordnung kann insbesondere über Cookies, URL-Parameter oder sonstige von trackleads eingesetzte Tracking-Technologien erfolgen. Löscht oder blockiert ein Nutzer Cookies, verwendet er ein anderes Endgerät oder einen anderen Browser oder verhindert er die technische Zuordnung auf andere Weise, kann eine automatische Zuordnung unterbleiben. Hieraus entstehen keine Ansprüche gegen trackleads, soweit trackleads die fehlende Zuordnung nicht zu vertreten hat. 6.2 Klickt ein Nutzer innerhalb des Zuordnungszeitraums auf Empfehlungslinks mehrerer Partner, erfolgt die Zuordnung grundsätzlich nach dem Last-Click-Prinzip, sofern für die jeweilige Kampagne nichts anderes bestimmt ist. 6.3 trackleads kann Kunden manuell einem Partner zuordnen, wenn nachvollziehbar ist, dass die Vermittlung auf diesen Partner zurückgeht, eine technische Zuordnung jedoch unterblieben ist. trackleads kann fehlerhafte oder doppelte Zuordnungen korrigieren. Zahlungen, für die der Partner bereits anderweitig vergütet wurde oder für die mehrere Partner eine Zuordnung beanspruchen, können nach Prüfung des Einzelfalls dem tatsächlich maßgeblichen Vermittler zugeordnet werden. 6.4 Die technischen Aufzeichnungen des von trackleads eingesetzten Systems bilden die maßgebliche Grundlage für die Zuordnung und Abrechnung. Dem Partner bleibt der Nachweis offen, dass eine technische Erfassung offensichtlich fehlerhaft ist. 7. Rückerstattungen, Stornierungen und Rückbuchungen 7.1 Provisionen werden nach Eingang der jeweiligen Kundenzahlung zunächst für eine Schutzfrist von 14 Tagen als „ausstehend“ geführt. Wird eine Kundenzahlung während dieser Frist ganz oder teilweise storniert, erstattet, zurückgebucht oder anderweitig rückabgewickelt, entfällt die Provision in entsprechender Höhe. 7.2 Erfolgt eine Rückerstattung, Rückbuchung, Stornierung oder sonstige Rückabwicklung erst nach Freigabe oder Auszahlung der Provision, ist trackleads berechtigt, den entsprechenden Provisionsbetrag mit zukünftigen Ansprüchen des Partners zu verrechnen. Bestehen keine ausreichenden zukünftigen Provisionsansprüche, kann trackleads den zu viel ausgezahlten Betrag zurückfordern. 7.3 Gleiches gilt bei nachträglich festgestellten Doppelzahlungen, Fehlbuchungen, technischen Fehlzuordnungen, Manipulationen oder sonstigen Umständen, aufgrund derer eine Provision objektiv nicht oder nicht in der ausgezahlten Höhe entstanden ist. 8. Abrechnung und Auszahlung 8.1 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich für den jeweils abgeschlossenen Abrechnungszeitraum. Freigegebene Provisionen werden zu einer Auszahlung zusammengefasst, sobald der auszuzahlende Betrag mindestens 100 Euro erreicht. Beträge unterhalb dieser Schwelle werden in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen. Bei endgültiger Beendigung des Teilnahmevertrags wird ein verbleibendes positives Provisionsguthaben zum nächsten regulären Abrechnungstermin auch dann ausgezahlt, wenn der Mindestbetrag von 100 Euro nicht erreicht wurde. 8.2 Auszahlungen erfolgen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Erstellung der jeweiligen Abrechnung auf das vom Partner im Portal hinterlegte Bankkonto. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die hierfür erforderlichen Daten, insbesondere Name beziehungsweise Firma, Anschrift, Kontoinhaber, IBAN und steuerliche Angaben, vollständig hinterlegt sind. Fehlen erforderliche Angaben, kann die Auszahlung bis zur Vervollständigung zurückgestellt werden. 8.3 Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 UStG. trackleads erstellt für die provisionsberechtigten Leistungen des Partners eine Gutschrift beziehungsweise Abrechnung und stellt diese dem Partner elektronisch zur Verfügung. Der Partner stimmt der Abrechnung im Gutschriftverfahren mit Teilnahme am Partnerprogramm zu und stellt für die über das Partnerprogramm abgerechneten Provisionen grundsätzlich keine zusätzliche eigene Rechnung aus. Steuerlich erforderliche Beanstandungen einer Gutschrift sind trackleads unverzüglich mitzuteilen. 8.4 Einwände gegen die sachliche oder rechnerische Richtigkeit einer Provisionsabrechnung sollen innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung in Textform mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte des Partners, insbesondere bei Fehlern, die innerhalb dieser Frist nicht erkennbar waren, bleiben unberührt. 9. Steuern und Umsatzsteuer 9.1 Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung und Versteuerung seiner Provisionseinnahmen selbst verantwortlich. 9.2 Die nach Ziffer 5 berechnete Provision stellt die Nettovergütung des Partners dar. Bei einem Provisionssatz von 10 % erhält der Partner somit 10 % des von trackleads vereinnahmten Netto-Kundenumsatzes als Netto-Provision. Soweit die Leistung des Partners der Umsatzsteuer unterliegt und der Partner zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, wird auf die Netto-Provision zusätzlich die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer berechnet und in der Gutschrift ausgewiesen. Nimmt der Partner die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch oder darf aus anderen steuerlichen Gründen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wird keine Umsatzsteuer zusätzlich ausgezahlt oder ausgewiesen. 9.3 Der Partner ist verpflichtet, im Partner-Portal wahrheitsgemäß anzugeben, welchen umsatzsteuerlichen Status er besitzt, und eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beziehungsweise sonstige erforderliche steuerliche Angaben zu hinterlegen. 9.4 Änderungen des steuerlichen Status sind unverzüglich im Partner-Portal zu aktualisieren beziehungsweise trackleads mitzuteilen. Für steuerliche Nachteile, die aufgrund unrichtiger oder nicht rechtzeitig aktualisierter Angaben des Partners entstehen und vom Partner zu vertreten sind, haftet der Partner nach den gesetzlichen Vorschriften. 10. Stellung des Partners 10.1 Der Partner handelt selbstständig, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung. Durch die Teilnahme am Partnerprogramm wird insbesondere kein Arbeits-, Gesellschafts-, Franchise- oder Vertretungsverhältnis begründet. Der Partner ist nicht berechtigt, trackleads rechtsgeschäftlich zu vertreten, Verträge im Namen von trackleads abzuschließen oder rechtsverbindliche Erklärungen für trackleads abzugeben. 10.2 Die Parteien beabsichtigen insbesondere nicht die Begründung eines Handelsvertreterverhältnisses. Sollten aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Einzelfall dennoch zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen, bleiben diese unberührt. 11. Datenschutz 11.1 trackleads verarbeitet personenbezogene Daten des Partners, soweit dies zur Begründung, Durchführung, Abrechnung und Beendigung des Partnerprogramms erforderlich ist. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von trackleads beziehungsweise des Partner-Portals. 11.2 Informationen über vermittelte Kunden werden dem Partner nur in dem Umfang zugänglich gemacht, der zur Nachvollziehbarkeit der Zuordnung und Provision erforderlich ist. Hierzu können insbesondere maskierte Kontaktdaten, Zahlungsbeträge, Statusinformationen und Abrechnungsdaten gehören. Der Partner darf diese Informationen nicht für andere Zwecke verwenden oder unbefugt an Dritte weitergeben. 11.3 Soweit der Partner im Rahmen seiner eigenen Werbe- oder Vermittlungstätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet, ist er hierfür selbst verantwortlich und hat die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. 12. Laufzeit, Kündigung und Sperrung 12.1 Der Teilnahmevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien können den Teilnahmevertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform ordentlich kündigen. Der Partner kann außerdem die Beendigung seines Partner-Accounts verlangen. Stellt sich heraus, dass der Partner entgegen Ziffer 2.1 nicht als Unternehmer handelt, kann trackleads den Teilnahmevertrag außerordentlich beenden. 12.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für trackleads kann insbesondere vorliegen bei: schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Ziffer 4, Manipulationen des Tracking- oder Provisionssystems, vorsätzlich falschen Angaben des Partners, missbräuchlich erzeugten Vermittlungen, erheblichen Verstößen gegen Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Markenrecht oder sonstigen schwerwiegenden Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung ist trackleads berechtigt, den Partner-Account und hiervon betroffene Auszahlungen vorübergehend zu sperren, soweit dies zur Prüfung und Sicherung berechtigter Interessen erforderlich ist. trackleads wird den Sachverhalt innerhalb angemessener Zeit prüfen. Soweit gesetzlich erforderlich und der Verstoß seiner Art nach behebbar ist, erfolgt eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung oder Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe. 12.3 Mit Wirksamwerden der Beendigung des Teilnahmevertrags entstehen für Kundenzahlungen, die nach Vertragsbeendigung bei trackleads eingehen, keine neuen Provisionsansprüche mehr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Provisionen für Kundenzahlungen, die bereits vor Vertragsbeendigung bei trackleads eingegangen und nach diesen Bedingungen provisionsberechtigt sind, bleiben bestehen, auch wenn die Schutzfrist gemäß Ziffer 7 zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. Nach endgültiger Abrechnung wird ein verbleibendes positives Guthaben gemäß Ziffer 8 ausgezahlt. Rückerstattungen, Rückbuchungen und nachträgliche Korrekturen nach Ziffer 7 bleiben auch nach Vertragsbeendigung möglich. 12.4 Nach Beendigung des Teilnahmevertrags hat der Partner die weitere Nutzung von Empfehlungslinks, Marken und Werbemitteln von trackleads unverzüglich einzustellen, soweit trackleads keine weitere Nutzung ausdrücklich genehmigt. 13. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen 13.1 trackleads ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen aufgrund von: Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, regulatorischen oder steuerlichen Änderungen, Änderungen des Partnerprogramms oder des Produktangebots, Änderungen technischer Systeme oder Prozesse, Änderungen der Abrechnungs- oder Auszahlungsverfahren, Sicherheitsanforderungen oder notwendigen Klarstellungen beziehungsweise Ergänzungen dieser Bedingungen. 13.2 Über wesentliche Änderungen wird der Partner über das Partner-Portal oder per E-Mail informiert. Soweit die Änderung nicht bereits aufgrund einer in diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich vereinbarten Änderungsregelung – insbesondere Ziffer 5.3 – wirksam vorgenommen werden kann, kann trackleads die weitere Teilnahme am Partnerprogramm von der Zustimmung zur neuen Fassung abhängig machen. 13.3 Stimmt der Partner einer zustimmungspflichtigen neuen Fassung nicht zu, bleiben die bis dahin entstandenen Provisionsansprüche unberührt. Beide Parteien können den Teilnahmevertrag in diesem Fall nach Ziffer 12.1 beenden. Die Auszahlung bereits entstandener Provisionsansprüche darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil der Partner einer neuen Fassung der Teilnahmebedingungen nicht zugestimmt hat. 13.4 Änderungen der Provisionshöhe und des Provisionsmodells richten sich ergänzend nach Ziffer 5.3 und 5.4. 14. Haftung 14.1 trackleads haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet trackleads nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. 14.3 trackleads übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit des Partner-Portals, des Tracking-Systems oder eingesetzter Drittanbieter-Systeme. Für nicht erfasste Vermittlungen oder Provisionen aufgrund technischer Störungen, Cookie-Löschungen, Browser- oder Geräteeinstellungen, Werbeblockern, fehlender Einwilligungen, Änderungen durch Drittanbieter oder vergleichbarer Umstände haftet trackleads nur, soweit trackleads den jeweiligen Umstand nach Maßgabe dieser Ziffer zu vertreten hat. 14.4 Soweit die Haftung von trackleads nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von trackleads. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag der Sitz von trackleads. 15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. 15.3 Rechtserhebliche Mitteilungen an trackleads können in Textform an folgende Kontaktdaten übermittelt werden: trackleads GmbH Im Blumengarten 38 54346 Mehring E-Mail: info@trackleads.io
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